Ablauf & Kosten
Es ergeben sich in Abhängigkeit von Ihrer Krankenversicherung die folgenden Optionen als Grundlage für die Abrechnung einer Psychotherapie in meiner Praxis.
Die Höhe der Kostenabrechnung richtet sich dabei unabhängig von der Art Ihrer Krankenversicherung nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und den sogenannten Analogleistungen, welche seit 01.07.2024 nutzbar sind.
Zu Beginn aller Behandlungsangebote vereinbare ich einen Termin für ein Erstgespräch, dass als Selbstzahlerleistung abgerechnet wird (Honorar nach GOP 812a 134€), sofern die (private) Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. In diesem Gespräch können sowohl Sie als auch ich prüfen, ob eine angenehme und passende Arbeitsbeziehung besteht. Es dient außerdem der ersten diagnostischen Einschätzung sowie der gemeinsamen Besprechung Ihrer Wünsche, Erwartungen und Ziele. Außerdem planen wir hier das weitere Vorgehen und klären, welches individuelle Therapieangebot passend ist.
Nach dem Erstgespräch erfolgen -in Abhängigkeit von Ihrem Versicherungsverhältnis- 3-4 probatorische Sitzungen. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Anamneseerhebung sowie der diagnostischen Klärung.
Zeitgleich zur Probatorik sollte eine somatische Abklärung erfolgen. Für die Aufnahme einer Psychotherapie ist eine ärztliche Untersuchung (Konsiliarbericht) obligatorisch. Sie ist wichtig um sicherzustellen, dass keine medizinische Ursache für Ihre Beschwerden oder eine Kontraindikation vorliegt.
Selbstzahler:innen
Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie bei mir auch selbst tragen. Sie erhalten eine Rechnung von mir. Auch hier richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten. Das Honorar beträgt 153 € pro Sitzung. Weitere Kosten können durch die Durchführung von diagnostischen Tests entstehen.
Private Krankenversicherung/Beihilfe
Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel problemlos übernommen. Ich empfehle Ihnen jedoch vor unserem Erstgespräch Kontakt mit Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle aufzunehmen und sich über Ihre individuellen Vertragsbedingungen zu informieren und sich ggfs. Antragsunterlagen zusenden zu lassen. Je nach Tarif oder Beihilfestelle kann es sein, dass nur ein Teil der Kosten übernommen werden und Sie den Differenzbetrag selbst tragen müssen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Es handelt sich um eine Privatpraxis, sodass ich leider nicht direkt mit Ihrer Kasse über die "Chipkarte" abrechnen kann. Sollten Sie jedoch schon länger vergeblich auf der Suche nach einem Therapieplatz sein, besteht die Möglichkeit, dass die gesetzliche Krankenkasse eine Psychotherapie in einer Privatpraxis zahlt (sog. Kostenerstattungsverfahren nach §13.3 SGB V). Dafür müssen Sie Ihrer Kasse eine erfolglose Suche nach einem Therapieplatz bei Therapeut*innen mit Kassenzulassung nachweisen. Infomaterial und die entsprechenden Formulare sende ich Ihnen gerne per Mail zu.
Beratung/Coaching
Therapeutische Gespräche im Rahmen einer Psychologischen Beratung und Coaching sind keine psychotherapeutischen Leistungen, die innerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung liegen und werden daher nicht von den Kassen übernommen, sondern müssen privat gezahlt werden.
Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und betragen 153 € zzgl. 19% MwSt.
Paartherapie
Die Kosten werden leider nicht von den Krankenkassen übernommen sondern stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Die Höhe orientiert sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Bei einer Paartherapie bieten sich Doppelstunden von 100 Minuten an. Gerne können wir dies aber individuell vereinbaren. Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Rückfragen!
Absage und Ausfallhonorar
Da ich die mit Ihnen vereinbarten Termine fest reserviere ("Bestellpraxis"), ist im Falle Ihrer Verhinderung eine rechtzeitige Absage, d.h. mindestens zwei Werktage vorher, unbedingt erforderlich (entweder per Email oder Telefon). Bedenken Sie bitte, dass ich bei rechtzeitiger Absage den Termin an eine/n andere/n Klient/in, die/der vielleicht dringend auf eine Sitzung wartet, vergeben kann. Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine (zwei Werktage, 48h im Voraus, wobei der Samstag nicht als Werktag bewertet wird) stelle ich 60% von dem zustehenden Honorar in Rechnung. Diese Regelung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Sinne eines Vergütungsanspruchs für die Bereitstellung von Leistungen und ist so mit den Berufskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt.